Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.02.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,343
BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 (https://dejure.org/1994,343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1095
  • NZV 1994, 374
  • VBlBW 1995, 53
  • DVBl 1994, 1191
  • SpuRt 1994, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Geschützt werden sollen - wie schon nach früherer Rechtslage (vgl. BVerfGE 40, 371 ) - auch Dritte, die vom Straßenverkehr drohenden Gefahren ausgesetzt sind (vgl. Amtliche Begründung zur Straßenverkehrsordnung, VkBl 1979, 797 ).

    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).

    Die Genehmigung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 2 StVO kommt in Betracht, um besonderen Ausnahmesituationen Rechnung zu tragen, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten (vgl. BVerfGE 40, 371 ).

  • BVerfG, 25.06.1969 - 2 BvR 321/69

    Verfassungsmäßigkeit der Ferienreiseverkehrsverordnung 1969

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Abs. 1 Nr. 3 dieser Bestimmung ist ausreichend konkret gefaßt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 26, 259 ) und bezieht sich auf sämtliche Teile der Straßenverkehrsordnung, die nicht bereits vom Katalog des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 StVG umfaßt sind.

    Zur Erhaltung der Ordnung und Sicherheit auf den öffentlichen Wegen oder Plätzen zählt neben anderem die Verhütung von Belästigungen (vgl. BVerfGE 26, 259 ).

    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).

  • BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 49.60
    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Denn nach § 138 Nr. 3 VwGO ist in solchen Fällen ein Urteil stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen; es bedarf keiner Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Verfahrensfehler und den rechtlichen Erwägungen, die zur Entscheidung geführt haben (vgl. BVerwGE 15, 24).

    Im letztgenannten Fall fehlt dem Revisionsgericht jede Grundlage für eine materiellrechtliche Entscheidung, so daß die Feststellung, das Berufungsurteil sei im Ergebnis richtig, in diesem Fall nicht möglich ist (vgl. BVerwGE 15, 24 ).

    Ob sich eine fehlerhafte Feststellung (oder deren Unterlassung) unter keinen Umständen für die Entscheidung als erheblich erweist, ist nach der Rechtsauffassung des Revisionsgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwGE 15, 24 ).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Abs. 1 Nr. 3 dieser Bestimmung ist ausreichend konkret gefaßt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 26, 259 ) und bezieht sich auf sämtliche Teile der Straßenverkehrsordnung, die nicht bereits vom Katalog des § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 StVG umfaßt sind.
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Der Ermächtigungskatalog des § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG ist, wie sich aus dem Wort "insbesondere" ergibt, beispielhaft zu verstehen, so daß auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Schutzgüter zu berücksichtigen sind, die zum Bereich Sicherheit und Ordnung gehören (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; Amtliche Begründung zur Neufassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d StVG, VkBl 1988, 244; BVerwGE 59, 221 ).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    In einem solchen Fall hat der Berufungsentscheidung grundsätzlich eine zweite Anhörung vorauszugehen (BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Grundsätzlich findet § 144 Abs. 4 VwGO in einem solchen Fall zwar keine Anwendung (stRspr, vgl. z.B. BVerwGE 62, 6 ); bei einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist die Anwendung dieser Vorschrift aber nicht stets ausgeschlossen.
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
    Zwar ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erforderlich, daß das Gericht im vereinfachten Verfahren über einen förmlich gestellten Beweisantrag, der erst aufgrund der Anhörungsmitteilung gestellt worden ist, vorab durch Beschluß entscheidet (vgl. Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - m.w.N.); doch hat es das Berufungsgericht unterlassen, dem Kläger einen Hinweis darauf zu geben, daß es auch nach Prüfung des in der Berufungsbegründungsschrift Vorgebrachten sowie der dort gestellten Beweisanträge weiterhin beabsichtige, nach § 130 a VwGO zu verfahren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - ).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 76.78
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Unter diesen Voraussetzungen ist das Revisionsgericht auch durch die Vorschrift des § 138 Nr. 3 VwGO, wonach im Falle der Versagung von rechtlichem Gehör die Entscheidung stets als auf der Verletzung von Bundesrecht beruhend anzusehen ist, nicht daran gehindert, das Berufungsurteil gemäß § 144 Abs. 4 VwGO als im Ergebnis richtig zu bestätigen (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 S. 5).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 3 C 24.17

    Helmpflicht beim Motorradfahren gilt grundsätzlich auch bei Berufung auf

    b) Durch die den Straßenverkehrsbehörden eingeräumte Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung soll besonderen Ausnahmesituationen Rechnung getragen werden, die bei strikter Anwendung der Bestimmungen nicht hinreichend berücksichtigt werden könnten und eine unbillige Härte für den Betroffenen zur Folge hätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 - BVerfGE 40, 371 ; zur Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO auch BVerwG, Urteile vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 10 = juris Rn. 26 und vom 13. März 1997 - 3 C 2.97 - BVerwGE 104, 154 ).
  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

    Die in § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG unter den einzelnen Buchstaben genannten Regelungsgegenstände sind nach dem Wortlaut der Bestimmung ("unter anderem") beispielhaft zu verstehen, so dass auch andere, dort nicht explizit aufgeführte Regelungen zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung getroffen werden können (vgl. BVerfGE 26, 259 ; 40, 371 ; auch BVerwGE 59, 221 ; BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 11 C 48.92 -, NZV 1994, S. 374 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1383
BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 (https://dejure.org/1992,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1992 - 4 C 42.89 (https://dejure.org/1992,1383)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 4 C 42.89 (https://dejure.org/1992,1383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2042
  • NVwZ 1992, 877 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 50.77

    Rechtliches Gehör - Verlegung eines Verhandlungstermins - Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).

    In dem Urteil vom 26. Mai 1978 (a.a.O.) heißt es dazu u.a., die gesetzliche Anordnung, daß im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung zu entscheiden sei, regele zugleich den Inhalt des den Prozeßbeteiligten zustehenden Anspruchs auf rechtliches Gehör.

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Nur wenn sich die geltend gemachte Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Feststellungen bezieht, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das angefochtene Urteil ungeachtet der in § 138 Nr. 3 VwGO getroffenen Regelung nicht auf der Verletzung von Bundesrecht (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 - BVerwG 7 C 78.80 - BVerwGE 62, 6 ).
  • BVerfG, 14.04.1988 - 1 BvR 544/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 C 11.90

    Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Mehrfamilienhauses - Nachbarschutz gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Die Entscheidung beruht jedoch bereits dann auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; BVerfG, Beschluß vom 14. April 1988 - 1 BvR 344/86 - NJW 1988, 1963; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Hier können --wie die nachfolgenden Erwägungen verdeutlichen sollen-- Ausführungen des Rechtsmittelführers über den Inhalt seines potentiellen Vortrages und dessen Eignung zur (weiteren) Aufklärung des Sachverhalts nicht verlangt werden (so insbesondere die ständige neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vgl. z.B. Urteil vom 18. Oktober 1983 9 C 127.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 108 VwGO Nr. 140; Beschluß vom 4. Juli 1983 9 B 10275.83, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1984, 90; Urteile vom 10. Dezember 1985 9 C 84/84, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1986, 1057; vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, NJW 1992, 2042; vom 3. Juli 1992 8 C 58/90, NJW 1992, 3185; vom 29. September 1994 3 C 28/92, NJW 1995, 1441; zur uneinheitlichen Rechtsprechung des BFH vgl. die Nachweise unter B. I.).

    Das Stattfinden einer mündlichen Verhandlung hat "seinen Rechtswert in sich" (BVerwG-Urteile vom 26. Mai 1978 4 C 50.77, Buchholz, a.a.O., 310, § 101 VwGO Nr. 8; in NJW 1986, 1057, 1058, linke Spalte, und in NJW 1992, 2042, rechte Spalte).

    Es soll nicht nur dem Gericht die Wahrheitsfindung erleichtern, sondern darüber hinaus dadurch "zur Befriedung beitragen, daß zwischen den Streitparteien in persönlichem Kontakt der Streitstoff in unmittelbarer Rede und Gegenrede erörtert werden (kann)" (BVerwG-Urteil in NJW 1992, 2042, rechte Spalte, m.w.N.).

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 - GRUR 2004, 354 ; BVerwG, NJW 1992, 2042; NJW 1995, 1231; Buchholz 303, § 227 ZPO, Nr. 29).
  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Wird das rechtliche Gehör nur zu Einzelpunkten versagt, so bleibt das angefochtene Urteil einer materiell-rechtlichen Überprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich zugänglich; die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unschädlich, wenn der betreffende Punkt für die Entscheidung nicht erheblich sein konnte (Urteile in BVerwGE 15, 24; vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042; Beschluss in Buchholz, a.a.O., 310, § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 46, m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Führt die offensichtlich fehlerhafte Ablehnung eines Terminverlegungsantrags dazu, dass eine Partei in der mündlichen Verhandlung nicht anwaltlich vertreten ist und ihr Äußerungsrecht daher nicht sachgerecht wahrnehmen kann, verletzt dies das Gehörsrecht der betroffenen Partei (vgl. BVerwG, NJW 1992, 2042 [juris Rn. 15] mwN; BayObLG, NJW-RR 2004, 804 [juris Rn. 10]; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1831 [juris Rn. 7]).

    Genauso verhält es sich im Fall der offensichtlich fehlerhaften Ablehnung eines Terminverlegungsantrags (ähnlich BVerwG, NJW 1992, 2042 [juris Rn. 17 f.]).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Bei der Entscheidung über einen Vertagungs-/Verlegungsantrag darf das Recht auf Aufhebung und Verlegung bzw Vertagung (vgl BSGE 1, 277, 279) - und dadurch mittelbar der Anspruch auf rechtliches Gehör (gerade) in der mündlichen Verhandlung - nicht verletzt werden, indem unzutreffend das Vorliegen eines "erheblichen Grundes" im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO verneint wird (so BSGE 1, 277 und BSG vom 3. April 1958, 2 RU 44/54, Breithaupt 1958, 1022; BSGE 17, 44, 47; BSG in SozR 1750 § 227 Nrn 1, 2 sowie BSG vom 31. Mai 1990, 11 BAr 153/89; ebenso BVerwG vom 26. April 1985, 6 C 40/82, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 4 = NJW 1986, 2897 sowie vom 27. Februar 1992, 4 C 42/89, Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 18 = NVwZ 1992, 877 mwN).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    War die Tatsachenfeststellung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt entscheidungserheblich, ist die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs unschädlich (Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 138 Rdnr. 5; BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89 -, NJW 1992, 2042 m.w.N.; BVerwG, 04.11.1977 - IV C 77.76 -, Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 142).

    Für die Frage, ob eine Tatsache rechtserheblich ist, ist auf die Rechtsmeinung des Ausgangsgerichts abzustellen (Kopp, a.a.O., § 132 Rdnr. 23 m.w.N.; a.A. VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990, a.a.O.; OVG Hamburg, 15.07.1993, a.a.O.; die Entscheidungen des BVerwG vom 20.02.1981 und 27.02.1992, a.a.O., besagen nichts anderes, sondern bestätigen nur, daß rechtliches Gehör nicht verletzt ist, wenn es auf die betreffenden Tatsachen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt).

  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auch kann --trotz der Kausalitätsvermutung des § 119 (Nr. 3) FGO-- im Falle einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dann nach § 126 Abs. 4 FGO verfahren werden, wenn dieser Verfahrensmangel nur einzelne Feststellungen betrifft, auf die es aus der Sicht der Revisionsinstanz unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1992 4 C 42/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2042; BFH-Urteil vom 18. Mai 1994 XI R 62/93, BFHE 175, 142, BStBl II 1994, 719; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 11, m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

    Selbst dort gilt jedoch keine uneingeschränkte Kausalitätsvermutung: Vielmehr wird ein Urteil nur dann als auf der Versagung des rechtlichen Gehörs beruhend angesehen, wenn nicht auszuschließen ist, daß die Anhörung zu einer anderen Entscheidung geführt hätte; bezieht sich die Versagung des rechtlichen Gehörs dagegen auf einzelne Feststellungen, auf die es für die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ankommt, beruht das Urteil - ungeachtet der Kausalitätsvermutung - nicht auf dem Verstoß (st. Rspr.; vgl. BVerwGE 62, 6, 10 f.; BVerwG NJW 1992, 2042 [BVerwG 27.02.1992 - 4 C 42/89] ; DVBl 1994, 1191; Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267; BFHE 143, 325, 327 f.).
  • BSG, 03.12.2013 - B 13 R 447/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    Er hat auch nicht dargelegt, andere nachvollziehbare Anstrengungen unternommen zu haben, die geeignet gewesen wären, seinen Willen zur Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung zu verdeutlichen (vgl dazu OVG Nordrhein- Westfalen vom 8.6.2010 - 12 A 552/09 - Juris RdNr 12; ferner BVerwG vom 27.2.1992 - 4 CF 42/89 - NJW 1992, 2042 - dort wurden erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung glaubhaft gemacht) .
  • BVerwG, 06.03.1992 - 4 CB 2.91

    Bauantrag - Rücknahme - Änderung - Antragstellung - Landesrecht

    Wird einem Beteiligten infolge unterbliebener Vertagung die Möglichkeit abgeschnitten, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern, so wird hierdurch das gebotene rechtliche Gehör unzulässig verkürzt (vgl. BVerwG. Beschluß vom 16. September 1988, a.a.O.; Urteil vom 27. November 1989 - BVerwG 6 C 30.87 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 14; Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 42.89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

  • OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - A 14 S 1361/97

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung bei Bekanntgabe durch

  • OLG Köln, 09.07.1996 - Ss 319/96

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung durch die

  • VGH Bayern, 14.04.2014 - 22 ZB 14.57

    Ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2011 - 2 A 192/10

    Anordnung, formell illegale Nutzung Ladenlokals mit Betrieb

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2017 - 11 A 1213/16

    Berufung auf Lageberichte des Auswärtigen Amtes bei der Beurteilung der Situation

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2005 - L 5 KR 149/04

    Krankenversicherung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1998 - A 12 S 157/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtsfehlerhafte Ablehnung einer

  • OVG Sachsen, 15.08.2019 - 3 A 328/18

    Mündliche Verhandlung; Terminsverlegungsantrag; Verhinderung des Bevollmächtigten

  • BVerwG, 14.07.1999 - 9 B 206.99

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung des

  • VGH Hessen, 16.03.1998 - 12 UZ 2692/96

    Erheblicher Grund für eine Terminsverlegung: Vertretungsmöglichkeit durch ein

  • BVerwG, 14.07.1999 - 9 PKH 63.99

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.1997 - 13 A 2330/97

    Vertagungsantrag; Asylbewerber; Mündliche Verhandlung; Persönliche Teilnahme;

  • VG Köln, 01.06.2011 - 7 K 3012/10

    Berechtigung der Erhebung einer Terminsgebühr trotz von der gegnerischen Seite

  • BFH, 15.12.1994 - X B 159/94

    Vertagung einer mündlichen Verhandlung wegen Gründen die aus der persönlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.11.1994 - 4 L 225/94
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht